Zeitreise | Stadt & Geschichte

Duell im Nationalrat

In manchen Parlamenten wird es ab und zu ruppig, manchmal sogar handgreiflich. Nicht so in der Schweiz. Hier herrschen meist gegenseitiger Respekt und Kompromissbereitschaft. Das war nicht immer so, wie ein Beispiel von 1848 zeigt.

Im Schweizer Parlament geht es meistens gesittet zu und her. Man hört sich zu, diskutiert miteinander und stimmt ab. Danach gehen Sieger und Verlierer zum gemeinsamen Mittagessen. Schimpftiraden und Drohgebärden sind in der eidgenössischen Politik selten. Handgreifliche Auseinandersetzungen im Parlamentssaal existieren gar nicht. Das war schon immer so... Halt, da war doch was. Herbst 1848, an der allerersten Session des Nationalrats entbrannte zwischen zwei Männern ein heftiger Streit, der schliesslich sogar in einem Duell und mit einem leicht verletzten Nationalrat endete. Aber der Reihe nach.

An der allerersten Session des Nationalrats entbrannte ein heftiger Streit.

Im November 1848 beschuldigte der Tessiner Nationalrat Giacomo Luvini die eidgenössischen Truppen, die Souveränität des Kantons Tessin einige Male verletzt zu haben. Rudolf Benz, Zürcher Nationalrat und Befehlshaber dieser Soldaten, hielt dagegen und begann seinerseits Luvini anzugreifen. Er bezeichnete den Tessiner Oberst als feige, weil er im Sonderbundskrieg 1847 von den Urnern bei Airolo besiegt wurde und flüchtete. Das konnte Giacomo Luvini nicht auf sich sitzen lassen. Er forderte den Zürcher Nationalrat zum Duell auf.

Kooperation

Dieser Artikel ist ursprünglich auf dem Blog des Landesmuseums erschienen. Dort gibt es regelmässig spannende Storys aus der Vergangenheit. Zum Beispiel «Der lange Weg zum Frauenstimmrecht».

Die Beamten drückten beide Augen zu.

Am 29. November kreuzten die beiden Streithähne die Klingen. Der Säbelkampf fand laut der Eidgenössischen Zeitung auf dem Exerzierboden der Kavalleriekaserne statt. «Es soll nur auf das erste Blut akkordirt worden sein», schreibt die Zeitung in ihrem Bericht vom 3. Dezember 1848 weiter. Rudolf Benz verletzte sich bei der Auseinandersetzung an der Hand, konnte aber trotzdem am gleichen Tag mit der Kutsche nach Hause reisen.

Dass es überhaupt zu diesem Zweikampf kam, hat auch mit der Berner Polizei zu tun. Duelle waren dort seit 1651 verboten. Trotzdem drückten die Beamten beide Augen zu und beobachteten das Geschehen aus der Ferne, wie die Eidgenössische Zeitung bemerkte: «Unser Herr Polizeidirektor soll von der Sache zwar Wind bekommen, aber doch es nicht gewagt haben, sie zu verhindern, daher er sich begnügte, den Schauplatz des Kampfes von ferne zu umkreisen und mit Sperberaugen zu bewachen.»

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Rudolf Benz auf einer Druckgrafik von 1858. (Bild: Schweizerisches Nationalmuseum)

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Druckgrafik von Giacomo Luvini, um 1840. (Bild: Schweizerisches Nationalmuseum)

Das Duellieren war im 19. Jahrhundert weit verbreitet und war – überspitzt formuliert – der männliche Lösungsweg zur Wiederherstellung einer verletzten Ehre. In militärischen und adligen Kreisen griff man schnell zur Waffe, um «Satisfaktion» zu erlangen. Aber auch an Universitäten gehörten Pistolen oder Säbel zum Alltag. Erst 1937, im ersten Schweizerischen Strafgesetzbuch wurde diese Art von Zweikampf national verboten.

Obwohl sie noch jahrelang gemeinsam im Nationalrat sassen, wurden Giacomo Luvini und Rudolf Benz keine enge Freunde mehr. Interessanterweise war Letzterer Verfasser des Strafgesetzbuchs für den Kanton Zürich, das 1871 publiziert wurde. Darin hat der Zweikämpfer von 1848 das Duell unter Strafe gestellt: «Der Zweikampf (Duell) wird, auch wenn keine Körperverletzung oder bloss eine unbedeutende zur Folge hatte, gegenüber dem Herausforderer und dem Herausgeforderten mit Gefängnis bis zu zwei Monaten, verbunden mit Geldbusse bestraft.» Bleibt nur die Frage, mit welcher Hand Benz diesen Gesetzesartikel formuliert hat...

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