Stadt & Geschichte | Züri Crime

Der Vater, der seine Babys vergiftete

Text: Eva Hediger Fotos: HB Luzern, Sondersammlungen / Antiquariat Peter Petrej

Heinrich Götti hat sechs seiner Kinder direkt nach der Geburt ermordet. Dafür wurde der ehemalige Fabrikarbeiter 1865 zum Tod verurteilt. Seine Hinrichtung war die letzte im Kanton Zürich – und ein Massenspektakel.

Die erschöpfte Mutter hält ihr Neugeborenes in den Armen. Sie küsst, herzt es. Und flüstert: «Du liebes Kind, hoffentlich hält dich der liebe Gott gesund!» Sechs Kinder hat Katharina Stähli bereits verloren. Das erste wurde fünf Wochen alt, die anderen starben kurz nach der Geburt. Dabei seien es «schöne, muntere Kinder» gewesen, wie eine Hebamme später aussagen wird.

Im Dorf brodelten die Gerüchte.

Die Bewohner*innen der Zürcher Gemeinde Adliswil waren sich sicher: Die Babys von Katharina Stähli starben keine natürlichen Tode – auch wenn auf den Totenscheinen Krankheiten wie Durchfall oder Bronchitis vermerkt waren. Die Leute verdächtigten allerdings nicht Katharina Stähli, sondern ihren Ehemann Heinrich Götti. Denn den ehemaligen Fabrikarbeiter liessen die Schicksale seiner Kinder erschreckend kalt.

Der Gesundheitszustand der Babys verschlechterte sich jeweils innert weniger Stunden nach der Geburt: Ihre Lippen, Gaumen und Zungen verfärbten sich weiss, dann schwarz. Schliesslich starben sie.

Heinrich Götti wollte keine Hilfe holen.

Und auch das siebte Kind wand sich an diesem Februartag im Jahr 1865 plötzlich vor Schmerzen. «Es röchelt wie alle anderen», meinte die Hebamme, die bereits seine Geschwister entbunden hatte. Sie und die anderen Frauen versuchten das Baby zu retten, flössten ihm Öl und Honig ein. Das fand der Vater Heinrich Götti unnötig. Mehrmals wiederholte er, dass er zwei seiner verstorbenen Babys habe untersuchen lassen. «Die haben alle einen organischen Fehler.»

Bereits am Abend erzählte er den Nachbarn, dass auch sein jüngstes Kind nicht überleben werde. Selbst ein Arzt habe sich nicht um es kümmern wollen. Doch das stimmte nicht. Der gerufene Arzt riet ganz klar, dass man mit dem «Kind etwas probieren soll». Doch Heinrich Götti blieb stur: «Es nützt doch nicht, die anderen haben es auch so gehabt.» Am nächsten Morgen war das Kind tot.

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Auch die Mutter wurde verhaftet.

Wenige Stunden später setzte sich Heinrich Götti ins Wirtshaus, trank und spielte Karten. Als er den Sigrist entdeckte, rief er ihm zu: «Es ist mir wieder eins gestorben, Ihr könnt es dann holen» – und bestellte sich einen weiteren Most. Der Sigrist war ob dieser Gefühlskälte so erschüttert, dass er den Gemeindeammann informierte. Dieser machte eine Anzeige.

Am folgenden Tag wurde der tote Säugling vom Gerichtsarzt obduziert. Er hielt fest, dass das Kind wahrscheinlich mit Schwefel- oder Salpetersäure vergiftet worden war. Heinrich wurde wegen des dringenden Tatverdachts, sein Kind ermordet zu haben, verhaftet. Auch seine Frau Katharina wurde verhaftet, später jedoch wieder freigelassen.

Bei der Hausdurchsuchung wurde im Rohr des Plumpsklos eine Flasche mit Salpetersäure entdeckt. Genau die Flüssigkeit, mit der das Baby vergiftet worden war. Die Kinderkleidung wies gelbe Flecken auf, die von Säure hätten stammen können.

Heinrich Götti bestritt die Tat, verwickelte sich aber in immer mehr Widersprüchen. So behauptete er gar, die Zahl seiner Kinder gar nicht zu kennen. Ausserdem machten ihn auch seine Äusserungen gegenüber den Nachbarn, der Hebamme und dem Arzt verdächtig. Und er war mit dem Kind kurz allein gewesen.

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Für den Staatsanwalt war klar: Götti ist ein mehrfacher Kindsmörder.

Zwischen dem 24. und dem 29. April 1865 wurde Heinrich Götti in Zürich der Prozess gemacht. «Kein anderer Mensch als Götti kann der Täter sein», schloss der Staatsanwalt Heinrich Honegger sein Plädoyer. «Es gibt für ihn nur die Todesstrafe.» Dass Götti auch seine anderen Kinder getötet hatte, war für Honegger klar. Exhumiert wurden sie aber nie; eine Vergiftung hätte sowieso nicht mehr nachgewiesen werden können.

Als der Richter das Todesurteil verkündete, brach Heinrich Götti in Tränen aus. Am Folgetag legte er schliesslich ein Geständnis ab – und gab zu, sechs seiner sieben Kinder vergiftet zu haben. «Beim ersten Mal hatte ich den Entschluss gefasst, als das Kind noch im Mutterleib war», erzählte er. Er habe befürchtet, dass ihn der Nachwuchs finanziell zu sehr belasten würde. Und er war eifersüchtig – seine Frau habe auch mit anderen Männern geschlafen. Was, wenn es also gar nicht seine eigenen Kinder wären? «An die Todesstrafe habe ich nie gedacht», so der Angeklagte.

Göttis Verteidiger reichte ein Begnadigungsgesuch ein. Ohne Erfolg. Am 10. Mai 1865 wurde der 37-Jährige mit der Guillotine hingerichtet. Rund 15’000 Menschen zog die Hinrichtung auf dem heutigen Limmatplatz an. Ein Journalist wird später von der «traurigen Schaulust der Massen» schreiben. Und dass «der schauerliche Akt des Gesetzes an einem Leblosen vollzogen» wurde. Denn Götti verlor kurz vor dem Schafott das Bewusstsein. Die letzten Meter musste er von den Knechten des Scharfrichters gezogen werden.

Göttis Hinrichtung war die letzte im Kanton Zürich, vier Jahre später wurde hier die Todesstrafe abgeschafft.

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