Kultur & Nachtleben | Nachtleben-Kolumne

Security: Schutzengel oder arroganter Idiot?

Es gibt wohl keine Figur im Nachtleben, die so stark polarisiert wie die Security. Besonders Männergruppen fühlen sich von ihr oft missverstanden. Zu Recht?

In der Nacht spielen die Securitys eine wichtige Rolle. Ihre typischen Tätigkeiten sind die Einlasskontrolle, Selektion und Kontrollgänge sowie Patrouillen durch den Betrieb. Die Securitys müssen Streit schlichten, intervenieren, wenn Gäste die guten Manieren vergessen, sie darauf hinweisen, dass es illegale Drogen gibt oder dass in Zürcher Lokalen seit über zehn Jahren nicht mehr geraucht werden darf.

Die Gäste nehmen Securitys oft als Aufsichtspersonen wahr. Jeder ist zumindest beim Einlass mit einem Security konfrontiert – egal ob der Ausweis kontrolliert oder ein Blick in die Tasche geworfen wird. Die Sicherheitsleute vermitteln also auch immer den ersten Eindruck des Clubs. Doch Gastfreundschaft ist nicht immer ihre Stärke, weshalb das Polarisieren bereits an der Türe beginnt.

Der Türsteher muss die richtige Mischung an unterschiedlichen Menschen für eine Nacht finden.

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Bilder: Yousef Espanioly / Igor Rand / Andre Hunter

Das Gastgewerbegesetz schreibt keine Security vor. Es kann aber sein, dass diese aus Sicherheitsgründen zu einer Patentauflage gemacht wird. Jede Bar und jeder Club hat ein Hausrecht und kann selbst bestimmen, wer rein darf und wer nicht – es gibt keine Bewirtungspflicht. Diskriminierende Regeln sind jedoch nicht erlaubt. Eine Selektion alleine aufgrund der Hautfarbe oder des Geschlechts wäre illegal.

Doch gerade in letzter Zeit häuften sich wieder die Klagen von Männergruppen, denen in Zürich der Zutritt zu Clubs verweigert wurde. In der ganzen Diskussion um abgewiesene Gruppen geht es leider selten um die Gründe, weshalb Männer schwieriger in Clubs reinkommen als Frauen.

Die Erfahrung zeigt, dass zu viele Männer tatsächlich schlecht für die Stimmung sind.

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Die Motivation, auszugehen, ist sehr unterschiedlich. Viele möchten sicherlich neue Menschen in einer realen Welt kennenlernen. Wer oft ausgeht, weiss, dass die meisten Clubs von mehr Männern besucht werden. Das Verhältnis beträgt circa 60 Prozent zu 40 Prozent – und zwar in ganz Europa. Ein anderes Geschlechterverhältnis soll es in Afrika geben. Zum Beispiel ist es in Nairobi für Frauengruppen schwieriger, in einen Club zu gelangen. Die Erfahrung zeigt, dass zu viele Männer tatsächlich schlecht für die Stimmung sind. Sie vertreiben die anderen Gäste, insbesondere die Frauen. Der Türsteher braucht für eine gute Selektion viel Erfahrung und eine dicke Haut. Er muss die richtige Mischung an unterschiedlichen Menschen für eine Nacht finden.

Statt zu jammern sollten sich die abgewiesenen Partygänger besser überlegen, wieso eine Horde testosterongeladener Herren Mühe hat, in einen Club reinzukommen. Denn wer als Mann nicht in einer Gruppe unterwegs ist, seinen Rausch im Griff hat und nicht jedem Rockzipfel nachpfeift, der kommt in Zürich eigentlich in jeden Club und in jede Bar rein – ausser es ist gerade Full House.

Mehr Respekt wäre von allen Seiten durchaus wünschenswert.

Auch wenn ich den meisten Zürcher Clubgängerinnen und -gängern sowie den Securitys durchaus gute Noten ausstellen würde, wäre etwas mehr Respekt von allen Seiten durchaus wünschenswert. Wie der Gast abgewiesen wird, bestimmt auch darüber, wie frustrierend dies für ihn ist. Und wie grimmig der Security dreinblickt, hängt auch davon ab, was er sich in der Nacht an der Türe schon alles anhören musste.

Vertrauen wir doch den Herren und Frauen an der Türe, dass sie die richtige Mischung für die perfekte Nacht finden, und vergessen wir dabei nicht, dass wir es alle selbst im Griff haben, was für eine Nacht wir gemeinsam erleben!

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Infos zur gesetzlichen Grundlage
2018 führte der Kanton Zürich eine Reglementierung für private Sicherheitsdienstleistungen ein. Neu muss die Security der Clubs oder der Bars folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Security-Mitarbeiter müssen über die Schweizer Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation oder über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Sie sind handlungsfähig und nicht vorbestraft. Ausserdem müssen sie eine Grundausbildung im Sicherheitsbereich absolviert haben und regelmässige Weiterbildungen besuchen.

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